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OLG Brandenburg, 15.12.2006 - 15 UF 88/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung der gerichtlichen Anordnungen während der Dauer der elterlichen Sorge; Neuregelung der elterlichen Sorge auf Grund von das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen; Bereitschaft zur Akzeptanz der Aufgabenteilung durch einen Elternteil
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 1687; ; BGB § 1696; ; BGB § 1696 Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1687; BGB § 1696 Abs. 1
Keine Aufhebung der gemeinsamen Sorge allein wegen passivem Verhalten des anderen Elternteiles - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zossen, 14.03.2006 - 6 F 749/05
- OLG Brandenburg, 15.12.2006 - 15 UF 88/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1992 - XII ZB 150/91
Änderung der Anordnung zum gemeinsamen Sorgerecht
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2006 - 15 UF 88/06
Die gemeinsame elterliche Sorge wäre dann durch eine neue Regelung zu ersetzen, weil anders nicht die Gefahr behoben werden kann, dass das betroffene Kind infolge der ständigen Meinungsverschiedenheiten seiner Eltern in seiner weiteren Persönlichkeitsentwicklung Schaden leidet (BGH FamRZ 1993, 314).